Böden
Aufarbeitung
Bei der Aufarbeitung von alten Parkett- und Dielenböden gibt es einige Dinge zu beachten…
Sie haben sich zur Renovierung Ihres Holzbodens oder zum Kauf entschlossen. Eine kluge Entscheidung, die sowohl der Verschönerung als auch der Werterhöhung Ihrer Wohnung dient.
Wir danken für das Vertrauen, welches Sie unserem handwerklichen Fachbetrieb mit Ihrer Auftragsvergabe entgegenbringen. Seien Sie versichert, daß wir unser bestes Wissen und Können zur Auftragsdurchführung einbringen. Damit unsere Arbeit zu Ihrer vollen Zufriedenheit führt, sind wir aber auch auf Ihre Mithilfe angewiesen.
So können beispielsweise Altböden mehr oder weniger stark mit Altwachs belastet sein. In diesem Fall verbleiben selbst nach gründlichstem Schleifen mehr oder weniger große Wachs-Depots in den Fugen oder anderen Vertiefungen des Bodens. Weil sich aber Wachs-Reste und Parkett-Versiegelungsmittel grundsätzlich nicht miteinander vertragen, kann es je nach Situation und Ausmaß der Wachsbelastung zu Problemen kommen.
Das gleiche gilt für sogenannte Silikon-Einschleppungen, die bauseits bei Alt-und Neuböden vorliegen können oder ohne Zutun des Versieglers eingebracht werden.
Dieser Fall ist in der Praxis äußerst selten und durch den Parkettleger nicht vermeidbar, da er das unsichtbare Silikon nicht vorher erkennen kann. Dieser Stoff ist in einigen handwerklichen Produkten wie Montageschäume, Dichtungsmassen, Tapetenlösern etc. enthalten und kann selbst in geringsten Spuren später Mattstellen oder Zurückspringen von Parkettsiegeln bewirken.
Hierfür kann aber Ihr Parkettversiegler nicht verantwortlich gemacht werden. In diesem Falle hat der Kunde die Wahl, entweder die Störung in der Versiegelung zu akzeptieren oder einen nochmaligen Abschliff des Siegels sowie Neuversiegelung des Bodens auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Nach Aushärtung der Siegelschicht und gründlicher Lüftung kann der Boden je nach Beschaffenheit, noch geringere Mengen der Lösungsmittel abgeben. Dies kann je nach Umfang und persönlicher Empfindsamkeit zu einer vorübergehenden Geruchsbelästigung führen.
Bei fugenreichen Altböden, die in Asphalt- bzw. Bitumenklebstoff verlegt sind, kann sich die Abgabe der Lösungsmittel verzögern. In diesen Fällen sollte wegen des Risikos enthaltener Schadstoffe (wie PAK´s = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) grundsätzlich über besondere Sanierungsmaßnahmen beraten werden. Sorgen Sie dafür, dass – vor allem in den ersten Tagen – ausreichend gelüftet wird.
Gerüche können sich sonst leicht in Wänden, Tapeten usw. festsetzen. Je nach Empfindlichkeit der Person wird dies als störend empfunden.
Sie sollten stets auf regelmäßige gute Lüftung achten, besonders gut heizen und erst einpflegen, wenn das Lacksystem durchgetrocknet ist.
Bei der Renovierung von Parkett muss man auch das Alter des Kleberbettes berücksichtigen. Die Klebstoffe verlieren an Elastizität und Klebekraft. Durch das Schleifen des Parketts und durch die Spannung der nachfolgenden Versiegelung kann sich das Parkett vom Untergrund lösen. Auch hierfür kann der Parkettleger nicht die Verantwortung übernehmen.
Zum Schluß weisen wir auch an dieser Stelle auf die Notwendigkeit der regelmäßigen und abgestimmten Pflege Ihres Parkettbodens hin. Eine entsprechende Pflegeanweisung erhalten Sie nach der Fertigstellung.
Seitenverleimung und Abrissfugen stehen im engen Zusammenhang mit dem Raumklima, der Holzfeuchtigkeit, der Holzart, dem verwendeten Klebstoff bzw. der Untergrundbefestigung und dem eingesetzten Lacksystem.
Prinzipiell sind alle Lacksysteme seitenverleimend. Je nach Widerstandsfähigkeit sind die Systeme stärker oder schwächer seitenverleimend, unabhängig davon, ob es sich um lösemittelhaltige oder wässrige Systeme handelt. Viele Hersteller bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, um die Seitenverleimung der Versiegelungssysteme zu reduzieren. Reduzieren bedeutet in keinem Fall, dass die Seitenverleimung aufgehoben wird, sondern sie wird nur minimiert. Dadurch wird der Endkunde jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht zur Einhaltung des Raumklimas enthoben.
Auf einer Baustelle kann nie gänzlich vermieden werden, dass Versiegelungsmaterial beim Aufbringen in die Fuge eindringt und so zu einer seitlichen Verklebung der einzelnen Holzstäbe führt. Diese Situation stellt im Normalfall kein Problem für das Parkett dar.
Viele Leute vergessen aber, dass Holz ein natürlicher Baustoff ist. Holz reagiert nicht auf Temperaturschwankungen, sondern nur auf die relative Luftfeuchtigkeit, die im Raum vorliegt. Holz ist stets bemüht, sich der relativen Luftfeuchtigkeit anzupassen. Zudem kommt noch, dass unterschiedliche Hölzer unterschiedliche Quell-und Schwindverhalten aufweisen. So unterscheiden sie sich im Quell-und Schwindvolumen und in der Zeit, die das Holz benötigt, sich dem Klima anzupassen. Beispielsweise gilt als Faustregel, dass die Buche ca. 20 Tage zu einer Klimaanpassung benötigt, wogegen Eiche mit ca. 60 Tagen angesetzt wird.
Ein weiterer Punkt ist die Volumenänderung unter der Fasersättigung. Buche zeigt bei einer Änderung der Holzfeuchte um 1% unter Fasersättigung eine Volumenänderung um ca. 0,3%, wogegen Eiche bei derselben Ausgangssituation nur eine Volumenänderung von ca. 0,24% aufweist. Ein anderes Problem ist die Verklebung des Parketts. Beim Zusammenschieben der Parkettstäbe kann auch Klebstoff in die Fuge gelangen. Dieser Klebstoff besitzt eine sehr hohe Zugfestigkeit, wodurch ebenfalls eine Seitenverleimung entstehen kann, die aus unserer Sicht wesentlich stärker ist, als die vom Versiegelungssystem ausgehende.
In diesem Zusammenhang ist allgemein die Parkettbefestigung zu berücksichtigen. Ein Beispiel dafür sind genagelte Böden. Eine Nagelung ist keine schubfeste Verankerung, wodurch eine Seitenverleimung nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Seitenverleimung tritt nur dann auf, wenn die Verankerung des Parketts eine geringere Kraft aufnehmen kann als von der Oberflächenbehandlung hervorgerufen wird. Prinzipiell sollten bei der Verlegung von Parkettböden die Räumlichkeiten und die Anforderung, wie z.B. Fußbodenheizung oder große Fensterfront, Art der Verlegung, Größe und Stärke der Stäbe sowie die Holzart berücksichtigt werden.
Allgemein bleibt festzustellen, dass Industrie und Handwerk viele Möglichkeiten erarbeiten, um die Seitenverleimung so gering wie möglich zu halten, dennoch fordern unterschiedliche, schwankende Raumklimata Fugen und Blockabrisse heraus. Aus diesem Grund schreibt die DIN 18356 ein gleichbleibendes Raumklima von 55-65 % relativer Luftfeuchtigkeit für den Sommer und Winter vor. Die Sommer stellen in der Regel nicht die problematische Jahreszeit dar, sondern die Winterperioden. Im Winter werden durch die Heizungen die Wohnungen so ausgetrocknet, dass es bei schnell auf Luftfeuchtigkeit reagierenden Hölzern, beispielsweise Buche, zu Fugen und bei ungünstigen Bedingungen zu Blockabrissen kommen kann. Werden Raumtemperatur und relative Luftfeuchtigkeit konstant gehalten, wird der Boden bzw. das Holz sich in seiner Gleichmäßigkeit und Ruhe bei Ihnen bedanken.
Die Hinweise und Angaben in diesem Brief entsprechen bestem Wissen nach derzeitigem Stand der Technik. Sie dienen zur Information und als unverbindliche Richtlinie. Gewährleistungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Im Zweifelsfall sind entsprechende Probe-Oberflächenbehandlungen durchzuführen. Die Empfehlungen der jeweiligen Hersteller sind vorrangig zu beachten.
Wir beraten Sie gerne.